RA Dr. Dr. Christian Lorbach, Bayreuth

M. Sc. In Economics (London Business School)
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Christian Lorbach

Herzlich Willkommen auf der Webseite meiner Kanzlei!


Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Es werden insbesondere kauf-, miet- und leasing, werk- und dienstvertragliche, sowie schadens- ersatzrechtliche Angelegenheiten kompetent bearbeitet.
Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen dabei auf dem Banken- und Kapitalmarktrecht, dem Versicherungsrecht, sowie dem insoweit angrenzenden Vermittlerhaftungsrecht; fernerhin im Bereich des Handelsvertreterrechts, insbesondere des Finanz-, Immobilien- und Versicherungsvermittlerrechts, sowie des Insolvenzrechts. In den vorgenannten schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebieten berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach seine Mandanten (m/w) nicht nur mit großer Kompetenz und Engagement außergerichtlich und gerichtlich, sondern ist häufig auch vertragsgestaltend tätig.
Fernerhin ist Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach in diesen Bereichen auch ein gefragter Dozent bei nationalen und international agierenden Unternehmen und universitären Einrichtungen, insbesondere in Süd- bzw. Osteuropa,

Schwerpunkte

Bankenrecht

Neben einer über zehnjährigen rechtsanwaltlichen Erfahrung in den vorgenannten, schwerpunktmäßig bearbeite- ten Rechtsgebieten, hat Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach diese bereits in seiner Studien- und Rechtsreferendarzeit vertieft behandelt. So hat er bereits parallel zum Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth die dort angebotene wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung mit dem damaligen Schwerpunkt „Finanzen und Banken“ erfolgreich absolviert und mit dem Titel „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth“ abgeschlossen und seine vertieften Studienleistungen im Bereich des Mietrechts mit einem Seminar mit der Bestnote 18 Punkte (sehr gut) gekrönt. Fernerhin hat Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach auch...

Kapitalmarktrecht

... im Ausland an der Leopold-Franzens-Universität zu Innsbruck/Österreich, der London Business School/Großbritannien, sowie der Universität Szeged/Ungarn seine Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, insbesondere auch mit internationalem Bezug fortgebildet und jeweils gute und sehr gute Studienleistungen bescheinigt bekommen. Neben seiner rechtswissenschaftlichen Promotion im Bereich des Steuerstrafrechts (s. c. l.), hat Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach an der London Business School den Titel „Master of Science (M. Sc.) in Economics“ erworben, sowie auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaft promoviert (m. c. l.). Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach spricht fließend und verhandlungssicher Englisch, sowie Französisch auf...

Versicherungsrecht

...Konversationsniveau, was bei der erfolgreichen Bearbeitung verschiedener Mandate mit internationalem Bezug und teilweise auch internationaler Auftraggeber, sowie seiner Dozententätigkeit im europäischen Ausland von großem Vorteil ist. Mandate aus anderen rechtlichen Schwerpunktbereichen werden nach Lage des Einzelfalles und der aktuellen Kanzleikapazität in Absprache mit unseren Mandanten (m/w) übernommen oder ggf. eine Empfehlung zu einem kooperierenden Rechtsanwaltskollegen (m/w) und /oder Steuerberater ausge- sprochen. Seit diesem Jahr bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach, in Zusammenarbeit mit einem renommierten Steuerrechtsprofessor, auch wieder rechts- anwaltliche Steuerstrafverteidigung an.

Rechtsanwaltskosten

Für telefonische Erstanfragen werden Ihnen grundsätzlich keine Gebühren in Rechnung gestellt.


Da allerdings telefonisch nur allgemeine Informationen ohne konkrete Prüfung des Einzelfalls erteilt werden können, bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dr. Lorbach eine juristische Ersteinschätzung zu den außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Erfolgsaussichten Ihrer individuellen Rechtsangelegenheit und des entsprechenden Kostenrisikos nach Ihrer Sachverhaltsschilderung und erster Durchsicht Ihrer entsprechenden Unterlagen gegen einen Pauschalbetrag an, der je nach konkretem Aufwand zwischen 50 € und 190 €, bzw. 250 € (bei Ausarbeitung einer schriftlichen gutachtlichen Stellungnahme) liegt, jeweils zzgl. Unkostenpauschale und Mehrwertsteuer. Wird in der entsprechenden Angelegenheit ein Mandat erteilt, so fällt die vorgenannte sog. Erstberatungsgebühr nicht gesondert an, sondern wird ggf. vollumfänglich auf die anfallende Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr angerechnet. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so versteht Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach die Anfrage nach deren entsprechender Deckungszusage für Ihren Fall grundsätzlich als Serviceleistung, die Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen hiervon können sich allerdings in Fällen ergeben, in welchen zur Erlangung der Deckungszusage ein langwieriger Schriftverkehr und/oder telefonische Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erforderlich sind, wobei dies ggf. im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen wird.

Rechtschutzdeckung

Erstberatung

Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass in letzter Zeit, gerade im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts, sowie des Insolvenz- rechts, Rechtschutzdeckungs- anfragen von Versichererseite gerne erst einmal grundsätzlich, oft mit unzureichender, bzw. unzutreffender Begründung abgewiesen werden. Daher ist es zum Einen sinnvoll, die entsprechende Deckungsanfrage von vornherein durch einen kompetenten Rechtsanwalt durchführen zu lassen, zum Anderen sollte man sich nicht ohne Weiteres...

Prüfung

...mit einer Deckungsablehnung der Rechtsschutz- versicherung zufrieden geben, sondern ggf. sämtliche Möglichkeiten prüfen lassen, doch noch eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung zu erlangen. Eine gerichtliche Vertretung wird durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes – gegen- standswertabhängig – abgerechnet. Auch hier werden die ggf. anfallenden Gebühren und Auslagen vorab so genau wie möglich mit Ihnen besprochen, um Ihnen...

Deckungszusage

...eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die Rechts- anwaltsmandatierung zu gewähren. In außergerichtlichen Fällen, in denen dies für den Mandanten günstiger ist und/oder ein bestimmter Streitwert der Angelegenheit schwer zu bestimmen ist, kann auch eine Vergütung auf Basis eines festen rechtsanwaltlichen Stundensatzes vereinbart werden. Dabei erfolgt ggf. eine für den Mandanten (m/w) transparente Aufstellung der für den Rechtsstreit angefallenen Bearbeitungszeiten.